- Details
- Zugriffe: 677
Tanzen International Luzern
A. Name und Sitz des Vereins
Art. 1
Unter dem Namen „Tanzen International Luzern“ besteht in Luzern ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
B. Zweck
Art. 2
Der Verein „Tanzen International Luzern“ bezweckt:
- die Pflege und Förderung des schweizerischen und internationalen Volkstanzes,
- die aktive Mitarbeit der Mitglieder.
- Er verfolgt keinen kommerziellen Zweck und ist keiner politischen oder konfessionellen Richtung verpflichtet.
C. Finanzielles
Art. 3.1
Die Einkünfte des TIL bestehen aus:
- Mitgliederbeiträgen, welche jeweils an der Vereinsversammlung festgelegt werden
- Vermögenserträgen
- Wenn möglich Beiträgen der öffentlichen Hand
- Sponsorenbeiträgen, Schenkungen, freiwillige Zuwendungen
- Erlös aus Veranstaltungen
Art. 3.2
Für die Verbindlichkeiten des TIL haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
D. Organisation
Art. 4.1
Die Organe des „Tanzen International Luzern“ sind:
- die Vereinsversammlung,
- der Vorstand,
- die Revisoren.
Revisoren / Revisorinnen
Art. 4.2
Die Amtsdauer des Revisors / der Revisorin beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Vereinsversammlung
Art. 5
Der Vereinsversammlung stehen als oberstes Organ alle Geschäfte zu, die ihr durch Gesetz und Statuten vorbehalten sind. Sie wählt auch den Vorstand, bestimmt Präsident oder Präsidentin und Kassier oder Kassierin sowie zwei Revisoren oder Revisorinnen.
Art. 6
Die Vereinsversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal pro Jahr einberufen. Sofern es 1/5 der Mitglieder verlangen, muss innerhalb von vier Wochen eine ausserordentliche Vereinsversammlung stattfinden. Die Einladung erfolgt durch schriftliche Mitteilung, per Post oder E-Mail, an alle Vereinsmitglieder mindestens 10 Tage im Voraus.
Vorstand
Art. 7
Dem Vorstand obliegen Geschäftsführung und Vertretung des Vereins sowie sämtliche Geschäfte, die nicht ausdrücklich durch Gesetz oder Statuten der Vereinsversammlung vorbehalten sind.
Art. 8
Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern. Präsident oder Präsidentin und Kassier oder Kassierin werden durch die Vereinsversammlung bestimmt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selber.
Art. 9
Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre; die Wiederwahl ist möglich.
Art. 10
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens der Präsident oder die Präsidentin und zwei weitere Mitglieder anwesend sind.
Art. 11
Zeichnungsberechtigt mit Einzelunterschrift sind: Präsident oder Präsidentin, Kassier oder Kassierin.
Art. 12
Der Vorstand führt über seine Sitzungen sowie die Vereinsversammlung Protokoll.
E. Mitgliedschaft
Art. 13
Als Mitglieder des Vereins können alle Personen aufgenommen werden, die den Verein unterstützen und dem Vereinszweck nachleben wollen.
Es gibt Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitglieder.
Die Passivmitglieder sind an der Vereinsversammlung stimmberechtigt.
Ehrenmitglieder sind auf Lebzeiten vom Mitgliederbeitrag befreit.
Art. 14
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand erworben.
Art. 15
Der Mitgliederbeitrag wird durch die Vereinsversammlung festgelegt.
Art. 16
Ein Mitglied, das seinen Austritt aus dem Verein erklärt, ist zu entlassen, wenn es seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nachgekommen ist.
Art. 17
Mitglieder, die nachweisbar den Zielen und Interessen des Vereins entgegenhandeln, können auf Antrag des Vorstands von der Vereinsversammlung, mit mindestens 2/3 Mehrheit der Anwesenden, aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Auflösung
Art. 18
Die Vereinsversammlung kann die Auflösung des Vereins beschliessen, sofern mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist und eine Mehrheit von zwei Dritteln dem Beschluss zustimmt.
Über die Verwendung des Vereinsvermögens entscheidet in diesem Fall die Vereinsversammlung.
F. Schlussbestimmung
Art. 19
Das vorstehende Statut wurde von der Gründerversammlung am 22. Januar 1982 in Luzern genehmigt und tritt ab sofort in Kraft.
Luzern, 22. Januar 1982
Die Gründer:
(siehe Gründungsprotokoll)
1 geändert durch Beschluss der Vereinsversammlung vom 18. März 2005
2 geändert durch Beschluss der Vereinsversammlung vom 6. März 2009
3 geändert durch Beschluss der Vereinsversammlung vom 2. März 2012

"Tanzen International Luzern (TIL)" ist ein Verein.
Der Vereinszweck ist die Förderung des internationalen und schweizerischen Volkstanzes und besteht seit 1982.
Basis des Vereins ist eine Mitgliedschaft. Der Mitgliederbeitrag beträgt für Aktive 230.-pro Jahr, Studierende 130.-, Passive 25.- pro Jahr.
Es ist jederzeit möglich, sich dem Verein anzuschliessen. Dafür braucht es einfach eine schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand.
Interessierte Tänzerinnen und Tänzer sind jedoch jederzeit herzlich eingeladen. Für neue empfiehlt sich eine Absprache mit der Kontaktperson.
Ein Probeabend ist kostenlos.
Bei unregelmässigen Gastbesuchen wird ein kleiner Unkostenbeitrag verlangt. (Gäste 10.- pro Abend)
Es ist auch möglich, unseren Verein mit Spenden zu unterstützen!
Wir sind Partner des Vereins Volkstanz & Tanzmusik International vti.
Unser Postkonto ist:
Tanzen International 6006 Luzern PC 60-220700-9, IBAN CH26 0900 0000 6022 0700 9 .
Elektronisch kannst Du auch den QR-Code verwenden; Du musst einfach noch den Absender, Betrag und Zweck ergänzen!
Das Jahresprogramm von TIL besteht:
- aus den wöchentlichen Tanzabenden in der Mariahilfturnhalle, Luzern (ohne Schulferien),
- einem Wochenende für die Vereinsmitglieder mit einem / einer externen Tanzdozentin /Tanzdozenten im Herbst,
- dem Jahresschlusstanzen vor den Weihnachtsferien und
- der Vollversammlung Ende Februar / Anfangs März.
Alle zwei Jahre wird ein Tanzfest mit Livemusik organisiert.
Der Rundbrief der Präsidentin informiert über das Vereinsleben und das Jahresprogramm.
Der Vorstand des Vereins "Tanzen International Luzern" setzt sich 2026 zusammen aus:
Dominika Dillier Degelo (Kasse), Gaby Dörnenburg, Karin Neuschwander und Judith Keller Murer.
Tanzleiter/innen sind:
Corinne Botteron, Marianne Flury, Matthias Dörnenburg und Jojo Murer
Unterkategorien
Rezepte
Rezepte Tanzen und Essen
Beim Sommerabschluss, dem Tanzweekend im November und sonstigen Veranstaltungen gibt es immer ein reiches Mitbringbüffet. Hier stellen wir einige Rezepte vor...
Nicht nur geeignet bei Tanzanlässen aber dort besonders gut, im Kreise begeisterter Tänzerinnen und Tänzer!
Archiv
Enthält nur die persönlichen Texte aus Rundbrief