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Beitrittsformular Tanzen International Luzern
Beitrittserklärung
TIL Tanzen International Luzern
Name: ……………………………….. Vorname: …………………………………….
Strasse: ……………………………… Nr.: ………
Postleitzahl: ……………….. Wohnort: ………………………………………
Telefon Mobile: ………………………………… Festnetz: ………………………………..
E-Mail: …………………………………. Geburtsdatum (freiwillig): ………………..
Ort/Datum: ……………………………. Unterschrift: ………………………………….
Damit wir die Informationen des Vereins an dich weiterleiten können, benötigen wir deine E-Mail Adresse, die jedoch als Blindkopie genutzt wird, also für die anderen Mitglieder nicht sichtbar ist.
Die weiteren Angaben, wie Postadresse, Telefonnummer und Geburtstag benötigen wir für den Vereinszweck nicht zwingend, weshalb sie freiwillig sind. Die Adressliste ist jedoch nur für den aktuellen Vorstand einsehbar.
Um den persönlichen Kontakt unter den Mitgliedern zu fördern, ist eine Mitgliederliste mit Mobilnummer und interner Emailadresse im geschützten Bereich auffindbar.
Nur die Mitglieder, die damit einverstanden sind, dass ihre Kontaktdaten intern aufgelistet sind, können diese Liste einsehen. Diese Kontaktdaten sind nur für persönliche Kontaktaufnahme erlaubt. Ein Missbrauch kann geahndet werden.
An Festen, Vereinsanlässen und Tanzwochenenden werden von einer, vom Verein bestimmten Person Fotos und am Tanzwochenende Filme gemacht. Ohne anderweitige Mitteilung deinerseits, bist du damit einverstanden. Die Fotos und Filme sind nur für TIL-Mitglieder einsehbar. Eine anderweitige Verwendung darf nur mit Einwilligung des Vorstands und der betroffenen Personen erfolgen.
Weitere Datenschutzmassnahmen kannst du auf unserer Website nachlesen.
April 2026
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Melde dich an auf www.tanzenluzern.ch
Erweitere die Webadresse auf www.tanzenluzern.ch/rundbrief-til
Klick auf der rechten Seite "Bearbeiten" an.
Wichtig: Titel und Alias dürfen nicht verändert werden!
Erneuere den existierenden Text in der Maske (wie in Word) mit dem, was Du im Rundbrief schreiben möchtest. (Tanzdaten werden später automatisch hinzugefügt!)
Fahre ganz nach unten!
Löse die Rechnung im Captcha. Schreibe die Lösung als Ziffer in das Feld.
Klicke auf "Speichern und Schliessen"
Möchtest Du doch noch was ändern, beginne wieder mit "Bearbeiten"
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Es-me-rim bi-çim bi-çim
Ö-lü-rüm es-mer i-çin
Â-lem ba-na düṣ-man-dir
Es-mer sev-di-ğim i-çin, loy
Refrain: He-le loy loy loy, ki-bar ya-rim es-me-rim,
He-le loy loy loy, ki-bar ya-rim es-me-rim.
Friitig isch en schöne Tag,
will me denn go tanze gaht:
Jemenit und "Siit Schritt dra",
Hop-Schritt-Schritt und Cha-cha-cha! Loy!
Refrain: Hele loy loy loy, schön, dass mer hüt tanze chöi, Loy.
Hele loy loy loy, schön, dass mer hüt tanze chöi.
Tanze weiss me, das isch gsund,
Dorum git's au grad drü Stund,
Ufwärme und Tänz studiere,
usprobiere, repetiere..., Loy!
(Refrain)
D'Schrittabfolg wett nid i'd Bei!
Bim Mixer stand ich gäng allei
Es isch zom graui Hoor bicho
Zum Glück staht's Pausebänkli scho! Loy!
(Refrain)
Volkstanz macht me nid allei,
im Einhorn streckt me sini Bei,
bi Bier, Tee, Schorle oder Wii
isch guet Lache, Zäme sii! Loy!
Schluss: Hele loy loy loy, schön das mer hüt tanze chöi, Loy
Hele loy loy loy, zäme sii, das macht vil Freud.
Text: Matthias Dörnenburg
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Tanzen International Luzern
S T A T U T E N
A. Name und Sitz des Vereins
Art. 11 Unter dem Namen „Tanzen International Luzern“ besteht in Luzern ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
B. Zweck
Art. 21 Der Verein „Tanzen International Luzern“ bezweckt: a) b) die Pflege und Förderung des schweizerischen und internationalen Volkstanzes, die aktive Mitarbeit der Mitglieder. Er verfolgt keinen kommerziellen Zweck und ist keiner politischen oder konfessionellen Richtung verpflichtet.
C. Finanzielles
Art. 3.12 Die Einkünfte des TIL bestehen aus:
a) Mitgliederbeiträgen, welche jeweils an der Vereinsversammlung festgelegt werden
b) Vermögenserträgen
c) Wenn möglich Beiträgen der öffentlichen Hand
d) Sponsorenbeiträgen, Schenkungen, freiwillige Zuwendungen
e) Erlös aus Veranstaltungen Art. 3.22 Für die Verbindlichkeiten des TIL haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
D. Organisation
Art. 4.11 Die Organe des „Tanzen International Luzern“ sind:
a) die Vereinsversammlung,
b) der Vorstand,
c) die Revisoren.
Art. 4.22 Die Amtsdauer des Revisors / der Revisorin beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Vereinsversammlung
Art. 54 Der Vereinsversammlung stehen als oberstes Organ alle Geschäfte zu, die ihr durch Gesetz und Statuten vorbehalten sind. Sie wählt den Vorstand sowie zwei Revisoren oder Revisorinnen und bestimmt den Kassier oder die Kassierin und den Stellvertreter oder die Stellvertreterin,.
Art. 63 Die Vereinsversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal pro Jahr einberufen. Sofern es 1/5 der Mitglieder verlangen, muss innerhalb von vier Wochen eine ausserordentliche Vereinsversammlung stattfinden. Die Einladung erfolgt durch schriftliche Mitteilung, per Post oder E-Mail, an alle Vereinsmitglieder mindestens 10 Tage im Voraus.
Vorstand
Art. 7 Dem Vorstand obliegen Geschäftsführung und Vertretung des Vereins sowie sämtliche Geschäfte, die nicht ausdrücklich durch Gesetz oder Statuten der Vereinsversammlung vorbehalten sind. Art. 81 und 4 Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern. Kassier oder Kassierin und Stellvertreter oder Stellvertreterin werden durch die Vereinsversammlung bestimmt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selber.
Art. 9 Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre; die Wiederwahl ist möglich.
Art. 101 und 4 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind.
Art. 111 und 4 Zeichnungsberechtigt mit Einzelunterschrift sind: der Kassier oder die Kassierin und der Stellvertreter oder die Stellvertreterin.
Art. 12 Der Vorstand führt über seine Sitzungen sowie die Vereinsversammlung Protokoll.
E. Mitgliedschaft
Art. 133 Als Mitglieder des Vereins können alle Personen aufgenommen werden, die den Verein unterstützen und dem Vereinszweck nachleben wollen. Es gibt Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitglieder. Die Passivmitglieder sind an der Vereinsversammlung stimmberechtigt. Ehrenmitglieder sind auf Lebzeiten vom Mitgliederbeitrag befreit.
Art. 14 Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand erworben.
Art. 15 Der Mitgliederbeitrag wird durch die Vereinsversammlung festgelegt.
Art. 16 Ein Mitglied, das seinen Austritt aus dem Verein erklärt, ist zu entlassen, wenn es seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nachgekommen ist.
Art. 17 Mitglieder, die nachweisbar den Zielen und Interessen des Vereins entgegenhandeln, können auf Antrag des Vorstands von der Vereinsversammlung, mit mindestens 2/3 Mehrheit der Anwesenden, aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Auflösung
Art. 18 Die Vereinsversammlung kann die Auflösung des Vereins beschliessen, sofern mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist und eine Mehrheit von zwei Dritteln dem Beschluss zustimmt. Über die Verwendung des Vereinsvermögens entscheidet in diesem Fall die Vereinsversammlung.
F. Schlussbestimmung
Art. 19 Das vorstehende Statut wurde von der Gründerversammlung am 22. Januar 1982 in Luzern genehmigt und tritt ab sofort in Kraft.
Luzern, 22. Januar 1982
Die Gründer: (siehe Gründungsprotokoll)
1 geändert durch Beschluss der Vereinsversammlung vom 18. März 2005
2 geändert durch Beschluss der Vereinsversammlung vom 6. März 2009
3 geändert durch Beschluss der Vereinsversammlung vom 2. März 2012
4 geändert durch Beschluss der Vereinsversammlung vom 27. Februar 2026
Das Original ist als PDF zum Runterladen